Institut für Technische Verbrennung Forschung Forschungsprojekte
Vergleich globaler und lokaler Schadstoffemissionen

Vergleich globaler und lokaler Schadstoffemissionen

Team:  Prof. Dr. Friedrich Dinkelacker; Felix Galli, M. Sc.
Jahr:  2018

Die Reduktion von Schadstoffen wie Stickoxide oder Rußpartikeln ist ein wichtiger Treiber zur Entwicklung besserer Antriebskonzepte. Zusätzlich gibt es strenge CO2-Emissionsgrenzwerte, um die Erderwärmung zu begrenzen. Insofern ist es eine wichtige Frage, wie die Auswirkung von lokalen und kurzfristig wirkenden Schadstoffen mit global und langfristig wirkenden Treibhausgasen wie CO2 verglichen werden kann. Was ist schädlicher? Kann ein Faktor bestimmt werden, um den ökologischen Fingerprint von beidem zu bestimmen? In unserer Arbeit wird ein Ansatz vorgeschlagen, der die schädliche Auswirkung auf Basis einer monetären Bewertung der Folgekosten (externalisierte Kosten) abschätzt. Sowohl für lokale Schadstoffe gibt es entsprechende Studien als auch für die global wirkenden Treibhausgas-Auswirkungen. Wir schlagen in unserem Modell vor, diese unterschiedlichen Emissionsklassen gemeinsam zu analysieren. Auch wenn die Bewertungsgrundlage sehr große Unsicherheiten aufweist, können interessante Folgerungen gezogen werden, was beispielhaft für die Bewertung der Real-Drive-Emissionen einiger unterschiedlicher Pkw-Fahrzeuge durchgeführt und diskutiert wird. Es wird abgeschätzt, dass bei allen einigermaßen "sauberen" Fahrzeugen die Auswirkung der lokalen Schadstoffe viel geringer ist als die Auswirkung der globalen langfristigen Treibhausgas-Schäden. Die externen Kosten betragen dann grob abgeschätzt etwa 1 ct/km, bzw. zwischen 2.000 und 4.000 Euro während der typischen Nutzungszeit eines Pkw.

 

Publikation: F. Dinkelacker, F. Galli: How to compare global and local pollutant emissions, in 18th Internationales Stuttgarter Symposium Automobil- und Motorentechnik (M. Bargende, H.-C. Reuss, J. Wiedemann; Hrsg.), Springer Fachmedien Wiesbaden, S. 311-326, 2018,   DOI: 10.1007/978-3-658-21194-3_26